Häusliche Pflege ist vielen Angehörigen eine Herzensangelegenheit. Wussten Sie, dass Ihnen in diesem Fall Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel zustehen?
Sobald die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch gemäß Sozialgesetzbuch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (1, 2, 3, 4 oder 5)
- Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen
- Die Pflege wird von einem Angehörigen, einem Bekannten, einer privaten Person oder einem Pflegedienst durchgeführt
Pro Monat stehen Ihnen aktuell aufgrund von Corona Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,- € zu. Sie benötigen keine Verordnung Ihres Arztes. tk pharma trade kümmert sich um die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Hier finden Sie den Antrag auf Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel.
Sollten die Inhalte der Pflegeboxen nicht zu Ihren Bedürfnissen passen, rufen Sie uns gerne an. Wir stellen Ihnen gerne auch eine individuelle Pflegebox zusammen.